Sed nec huiusmodi species penitus est sine iusta emendatione derelicta, cum in nostro codice constitutio posita est, per quam et huic parti medevimus non solum in hereditatibus, sed etiam in legatis et fideicommissis:
von fabian.923 am 17.08.2017
Jedoch wurde diese Art von Situation nicht völlig ohne angemessene Korrektur gelassen, da wir in unserem Rechtskodex eine Vorschrift geschaffen haben, die für diese Angelegenheit Abhilfe schafft, und zwar nicht nur hinsichtlich Erbschaften, sondern auch bei Vermächtnissen und Treuhandvermögen:
von efe.h am 06.05.2023
Aber weder ist eine Fallart dieser Art vollständig ohne gerechte Korrektur gelassen worden, da in unserem Gesetzbuch eine Verfügung getroffen wurde, durch die wir diesen Teil nicht nur bei Erbschaften, sondern auch bei Vermächtnissen und Treuhandverfügungen geheilt haben: