Sed cum multas divisiones eiusmodi constitutioni deesse perspeximus, lata est a nobis plenissima constitutio, in quam multae species collatae sunt, quibus ius huiusmodi successionis plenissimum est effectum, quas ex ipsa lectione constitutionis potest quis cognoscere.
von lijas.b am 28.05.2021
Als wir jedoch erkannten, dass dieser Verfassung viele Gliederungspunkte fehlten, wurde von uns eine äußerst vollständige Verfassung erlassen, in die zahlreiche Fälle aufgenommen wurden, durch welche das Recht dieser Art der Nachfolge vollständig ausgestaltet wurde, was jeder durch die Lektüre der Verfassung selbst nachvollziehen kann.
von niclas.9951 am 10.04.2023
Jedoch stellten wir fest, dass dieser Gesetzestyp viele Aspekte vermisste, weshalb wir einen umfassenden Erlass herausgaben, der viele neue Fallkonstellationen einschloss. Dies machte das Erbfolgerecht vollständig, wie jeder durch Lesen des Erlasses selbst erkennen kann.