Sed si uxori maritus dotem legaverit, valet legatum, quia plenius est legatum quam de dote actio.
von luana.866 am 25.07.2017
Wenn ein Ehemann seiner Ehefrau eine Mitgift vermacht hat, ist das Vermächtnis gültig, da das Vermächtnis umfassender ist als der Anspruch bezüglich der Mitgift.
von levin.l am 29.06.2013
Wenn ein Ehemann seiner Frau ihre Mitgift in seinem Testament vermacht, ist dieses Vermächtnis gültig, da es ihr mehr Rechte gewährt als nur ein rechtlicher Anspruch auf die Mitgift.