Sed si rem legatarii quis ei legaverit, inutile legatum est, quia quod proprium est ipsius, amplius eius fieri non potest:
von mohamad842 am 22.04.2023
Wenn jedoch jemand in seinem Testament einer Person eine Sache vermacht, die bereits dieser Person gehört, ist das Vermächtnis ungültig, da man nicht etwas verschenken kann, was bereits dem Empfänger gehört:
von matti927 am 26.05.2024
Wenn jedoch jemand dem Legatarius eine Sache vermacht, die bereits ihm gehört, ist das Legatum nutzlos, da das, was bereits sein Eigentum ist, nicht noch mehr sein Eigentum werden kann: