Si quis debitori suo liberationem legaverit, legatum utile est, et neque ab ipso debitore neque ab herede eius potest heres petere, nec ab alio qui heredis loco est:
von diana.e am 05.01.2017
Wenn jemand seinem Schuldner eine Schuldbefreiung vermacht hat, ist das Vermächtnis gültig, und weder vom Schuldner selbst noch von dessen Erben kann der Erbe etwas fordern, noch von einem anderen, der die Stelle des Erben einnimmt:
von leoni.861 am 23.10.2015
Wenn jemand seinem Schuldner in seinem Testament einen Schuldenerlass gewährt, ist dieses Vermächtnis gültig, und der Erbe kann weder gegenüber dem Schuldner noch gegenüber dessen Erben noch gegenüber einer Person, die anstelle eines Erben steht, irgendeinen Anspruch geltend machen.