Eadem oratione expressit, non admissurum se hereditatem eius qui litis causa principem heredem reliquerit, neque tabulas non legitime factas in quibus ipse ob eam causam heres institutus erat probaturum, neque ex nuda voce heredis nomen admissurum, neque ex ulla scriptura cui iuris auctoritas desit aliquid adepturum.
von elia958 am 11.01.2023
In derselben Rede erklärte er, dass er keine Erbschaft von jemandem annehmen würde, der ihn nur zum Zweck rechtlicher Auseinandersetzungen zum Erben eingesetzt hat. Er würde unrechtmäßig erstellte Testamente, in denen er aus diesem Grund als Erbe eingesetzt wurde, nicht anerkennen, noch würde er mündliche Erbschaftserklärungen akzeptieren oder Ansprüche aus Dokumenten erheben, denen die rechtliche Gültigkeit fehlt.
von amy.v am 01.05.2018
Mit derselben Rede erklärte er, dass er die Erbschaft desjenigen nicht annehmen würde, der den Prinzen aus Prozessgründen zum Erben eingesetzt hatte, noch würde er Testamente billigen, die nicht rechtmäßig erstellt wurden und in denen er selbst aus diesem Grund zum Erben eingesetzt worden war, noch würde er den Erbenname aufgrund einer bloßen Äußerung annehmen, noch würde er irgendetwas aus einer Schrift erlangen, der die rechtliche Autorität fehlt.