von christopher.m am 08.05.2020
Wenn jemand sein Eigentum in der Annahme vermacht, es gehöre jemand anderem, bleibt das Vermächtnis rechtsgültig:
von matthias878 am 14.02.2015
Wenn jemand sein eigenes Vermögen, als gehöre es einem anderen, vermacht hat, bleibt das Vermächtnis gültig: