Suchen
Potest autem quis vel ad tempus iubere, ne heres petat.
‹ Vorherige Textstelle oder Nächste Textstelle ›
von dominick913 am 17.04.2014Zudem kann jemand für eine bestimmte Zeit anordnen, dass der Erbe keinen Anspruch geltend machen darf.
von melissa.c am 24.07.2014Jemand kann einem Erben vorübergehend untersagen, Ansprüche geltend zu machen.
Wortschatz · Textstellen · Datenschutz · Impressum