Vel singulis autem liberis vel qui eorum novissimus impubes morietur, substitui potest.
von mio.r am 22.07.2018
Entweder für einzelne Kinder oder für denjenigen, der als Letzter als Minderjähriger stirbt, kann eine Substitution erfolgen.
von luana.d am 31.10.2016
Ein Ersatzerbe kann entweder für einzelne Kinder oder für dasjenige Kind ernannt werden, das als letztes vor Erreichen der Volljährigkeit stirbt.