Nam ipse alienatus neque liber neque heres esse potest, etiamsi cum libertate heres institutus fuerit:
von domenic8976 am 20.01.2018
Sobald jemand in den Besitz eines anderen übertragen wurde, kann er weder frei noch Erbe sein, selbst wenn er mit Gewährung der Freiheit zum Erben eingesetzt wurde:
von aaron.u am 16.11.2020
Denn er selbst, wenn er entfremdet wurde, kann weder frei noch Erbe sein, auch wenn er mit Freiheit zum Erben eingesetzt worden wäre: