Ut ecce si quis filium et ex eo nepotem neptemve in potestate habeat, quia filius gradu praecedit, is solus iura sui heredis habet, quamvis nepos quoque et neptis ex eo in eadem potestate sunt:
von mara.n am 25.06.2017
Zum Beispiel, wenn jemand sowohl einen Sohn als auch durch diesen Sohn einen Enkel oder eine Enkelin unter seiner Gewalt hat, hat aufgrund der näheren Generation des Sohnes allein dieser die Rechte des unmittelbaren Erben, auch wenn der Enkel und die Enkelin ebenfalls unter derselben Gewalt stehen:
von kristina.912 am 02.07.2017
Wenn zum Beispiel jemand einen Sohn und von ihm einen Enkel oder eine Enkelin in seiner Gewalt hat, da der Sohn im Rang voransteht, hat er allein die Rechte eines Erben kraft Abstammung, obwohl der Enkel und auch die Enkelin von ihm in derselben Gewalt sind: