Postumorum autem loco sunt et hi qui in sui heredis locum succedendo quasi adgnascendo fiunt parentibus sui heredes.
von amira.832 am 04.02.2014
An der Stelle der Postumi sind auch diejenigen, die durch Nachfolge in die Stelle eines suus heres, gleichsam durch Agnation, den Eltern zu ihren eigenen Erben werden.
von malte939 am 28.07.2017
Diejenigen, die an die Stelle eines bestehenden Erben treten, werden wie Kinder behandelt, die nach der Erstellung eines Testaments geboren wurden, und werden zu direkten Erben ihrer Eltern.