Nam cum prudentibus ambiguum fuerat, utrum donationis an legati instar eam obtinere oporteret, et utriusque causae quaedam habebat insignia et alii ad aliud genus eam retrahebant, a nobis constitutum est, ut per omnia fere legatis connumeretur:
von tessa.g am 19.07.2021
Da selbst Rechtsexperten unsicher waren, ob dies als Schenkung oder Vermächtnis zu beahndeln sei, da es Merkmale beider Kategorien aufwies und verschiedene Personen es unterschiedlich klassifizierten, haben wir beschlossen, es nahezu in allen Belangen wie ein Vermächtnis zu behandeln:
von fynia929 am 22.04.2024
Da es unter den Rechtsgelehrten bisher ungewiss war, ob es eher als Schenkung oder als Vermächtnis zu betrachten sei, und es Merkmale beider Rechtsformen aufwies und verschiedene Personen es unterschiedlichen Kategorien zuordneten, haben wir festgelegt, dass es in nahezu allen Belangen den Vermächtnissen zuzurechnen ist: