von ava.856 am 23.09.2024
Manchmal kann selbst Eigentum, das gestohlen oder mit Gewalt genommen wurde, durch langjährigen Besitz rechtmäßig erworben werden:
von elyas9857 am 23.06.2016
Manchmal kann selbst eine gestohlene oder mit Gewalt besessene Sache durch Ersitzung erworben werden: