Finitur autem ususfructus morte fructuarii et duabus capitis deminutionibus, maxima et media, et non utendo per modum et tempus.
von hendrik.837 am 23.05.2019
Das Recht einer Person, eine Sache zu nutzen, endet mit ihrem Tod, wenn sie ihren Rechtsstatus auf vollständige oder teilweise Weise verliert und wenn sie die Sache nicht auf die richtige Weise oder über eine bestimmte Zeit hinweg nutzt.
von ela.959 am 13.06.2013
Überdies wird das Nutzungsrecht durch den Tod des Nutzungsberechtigten, durch zwei Statusveränderungen (maxima und media), sowie durch Nichtgebrauch nach Maß und Zeit beendet.