Corruptionem usus fructus multiplicem esse veteribus placuit, vel morte usufructuarii vel capitis deminutione vel non utendo vel aliis quibusdam non ignotis modis.
von alisa.j am 03.06.2019
Die Korruption des Nutzungsrechts als vielfältig galt den Alten als angenehm: entweder durch den Tod des Nutzungsberechtigten, oder durch Rechtsverlust, oder durch Nichtnutzung, oder durch gewisse andere nicht unbekannte Wege.
von jaden.l am 22.06.2022
Die alten Juristen erkannten, dass ein Nießbrauch auf mehrere Arten enden kann: durch den Tod des Rechtsinhabers, durch Verlust des Zivilstatus, durch Nichtgebrauch oder durch verschiedene andere bekannte Methoden.