Ut stillicidium vel flumen recipiat quis in aedes suas vel in aream, vel non recipiat:
von zeynep.863 am 03.12.2020
Ob jemand Regenwasser oder einen Wasserlauf auf sein Grundstück oder seinen Hof fließen lässt oder dies verhindert
von cleo866 am 28.02.2014
Dass jemand Tropfwasser oder einen Wasserlauf in seine Gebäude oder seinen Hof aufnehmen darf oder nicht aufnehmen darf: