Interdum etiam sine traditione nuda voluntas sufficit domini ad rem transferendam, veluti si rem, quam tibi aliquis commodavit aut locavit aut apud te deposuit, vendiderit tibi aut donaverit.
von natalie.i am 19.09.2021
Manchmal reicht allein der Wille des Eigentümers aus, um die Übertragung eines Gegenstands ohne physische Übergabe zu bewirken, beispielsweise wenn jemand etwas verkauft oder verschenkt, das er Ihnen zuvor geliehen, vermietet oder überlassen hatte.
von celina.g am 18.12.2013
Mitunter genügt allein der bloße Wille des Eigentümers zur Eigentumsübertragung, auch ohne Übergabe, wie zum Beispiel wenn jemand eine Sache, die er dir geliehen, vermietet oder bei dir hinterlegt hat, dir verkauft oder verschenkt.