Qua ratione, si cui libera negotiorum administratio a domino permissa fuerit isque ex his negotiis rem vendiderit et tradiderit, facit eam accipientis.
von annika.f am 04.09.2021
Nach dieser Argumentation, wenn jemandem die freie Verwaltung von Angelegenheiten vom Eigentümer gestattet wird und dieser aus diesen Angelegenheiten etwas verkauft und überträgt, übereignet er dem Empfänger die Sache.
von jette.e am 02.05.2017
Wenn jemandem von seinem Herrn die freie Verfügungsgewalt über Geschäftsangelegenheiten erteilt worden ist und dieser aus diesen Geschäften etwas verkauft und übergibt, überträgt er das Eigentum auf den Käufer.