Nihil autem interest, utrum ipse dominus tradat alicui rem, an voluntate eius alius.
von carla.834 am 05.02.2021
Es macht keinen Unterschied, ob der Eigentümer etwas persönlich übergibt oder jemand anderes dies mit seiner Erlaubnis tut.
von milena.959 am 19.10.2016
Es spielt keine Rolle, ob der Herr selbst die Sache jemandem übergibt oder ein anderer dies mit seinem Willen tut.