Sed si suspecti cognitio suscepta fuerit posteaque tutor vel curator decesserit, extinguitur cognitio suspecti.
von raphael874 am 14.03.2014
Wenn eine Untersuchung des Verdachts eingeleitet worden ist und danach der Vormund oder Kurator verstirbt, erlischt die Untersuchung des Verdachts.
von constantin.968 am 29.10.2016
Wird jedoch eine Untersuchung wegen verdächtigen Verhaltens eingeleitet und stirbt anschließend der Vormund oder Betreuer, so erlischt die Untersuchung.