Si quis tutor copiam sui non faciat ut alimenta pupillo decernantur, cavetur epistula divorum Severi et Antonini.
von anton.p am 19.08.2014
Wenn ein Vormund sich nicht zur Verfügung stellt, um Unterhaltszahlungen für seinen Mündel zu vereinbaren, wird dies gemäß dem kaiserlichen Dekret von Severus und Antoninus behandelt.
von katarina.g am 27.07.2024
Wenn ein Vormund sich nicht verfügbar macht, damit Unterhalt für den Mündel beschlossen werden kann, so ist dies durch die Verfügung der göttlichen Severus und Antoninus geregelt.