Cum erat incivile, eos qui alieno auxilio in rebus suis administrandis egere noscuntur et sub aliis reguntur, aliorum tutelam vel curam subire.
von conrat.8858 am 03.03.2015
Da es als unzivilisiert galt, dass diejenigen, die nachweislich fremder Hilfe bei der Verwaltung ihrer Angelegenheiten bedürfen und unter der Herrschaft anderer stehen, die Vormundschaft oder Betreuung durch andere zu erdulden haben.
von nora9931 am 22.08.2019
Es war unangemessen, Personen, die offensichtlich Hilfe bei der Verwaltung ihrer eigenen Angelegenheiten benötigen und bereits unter der Kontrolle anderer stehen, zusätzlich unter die Vormundschaft oder Betreuung einer weiteren Person zu stellen.