Idem et in milite observandum est, ut nec volens ad tutelae munus admittatur.
von finn.864 am 13.09.2013
Die gleiche Regel gilt für Soldaten, denen die Übernahme von Vormundschaftsaufgaben nicht erlaubt werden sollte, auch wenn sie dies selbst wünschen.
von lennart.u am 16.07.2024
Dasselbe muss auch beim Soldaten beachtet werden, dass er selbst bei eigenem Willen nicht zum Dienst der Vormundschaft zugelassen werden darf.