Ut tamen plurium pupillorum tutela vel cura eorundem bonorum, veluti fratrum, pro una computetur.
von pauline.844 am 25.01.2022
Wenn jedoch mehrere Mündel, wie beispielsweise Brüder, dasselbe Vermögen teilen, soll ihre Vormundschaft als eine einzige Ernennung gerechnet werden.
von fynn.x am 14.08.2018
Jedoch soll die Vormundschaft oder Betreuung mehrerer Mündel derselben Güter, wie etwa von Geschwistern, als eine einzige Vormundschaft gerechnet werden.