Quibus constitutionibus et illud exprimitur, ut, nisi caveant tutores vel curatores, pignoribus captis coerceantur.
von luci.8928 am 29.09.2016
In diesen Verfassungen wird auch festgelegt, dass Vormünder oder Kuratoren, sofern sie keine Sicherheit leisten, durch Pfändung zur Rechenschaft gezogen werden.
von anni9885 am 05.02.2018
Diese Gesetze bestimmen auch, dass Vormünder und Treuhänder ihr Vermögen als Sicherheit gepfändet wird, wenn sie keine Sicherheit stellen.