Sed curator testamento non datur, sed datus confirmatur decreto praetoris vel praesidis.
von lias954 am 29.06.2017
Ein Vormund kann nicht durch ein Testament ernannt werden, sondern muss, wenn er ernannt wurde, durch Verfügung des Richters oder Gouverneurs bestätigt werden.
von patrick975 am 03.10.2022
Ein Vormund wird nicht durch Testament ernannt, sondern wird, wenn ernannt, durch Dekret des Prätors oder Präsidenten bestätigt.