Non quia nominatim ea lege de hac tutela cavetur, sed quia perinde accepta est per interpretationem atque si verbis legis introducta esset.
von christina.o am 22.10.2018
Es ist nicht deshalb, weil das Gesetz diese Art der Vormundschaft ausdrücklich erwähnt, sondern weil sie durch rechtliche Auslegung akzeptiert wurde, als wäre sie ausdrücklich ins Gesetz geschrieben.
von luci845 am 13.04.2023
Nicht weil in jenem Gesetz bezüglich dieser Vormundschaft ausdrücklich vorgesehen, sondern weil es durch Auslegung ebenso anerkannt wurde, als wäre es in den Worten des Gesetzes selbst eingeführt worden.