Sed quia apud ulpianum in libris sabinianis invenimus quaedam verba, quae effugiunt legis miscellae observationem, ne quis et ea sublata esse putaverit, sancimus, cum huiusmodi verbis mulieribus aliquid relinquatur:
von leandro.w am 24.07.2014
Da wir jedoch in Ulpians Kommentar zu Sabinus bestimmte Ausdrücke gefunden haben, die nicht unter die Bestimmungen des Miscellaneous Law fallen, verordnen wir hiermit - um zu verhindern, dass jemand denkt, diese Bestimmungen seien aufgehoben worden - dass bei Vermächtnissen an Frauen mit solchen Ausdrücken:
von joschua903 am 23.10.2015
Da wir bei Ulpianus in den Sabinischen Büchern bestimmte Worte finden, die der Beachtung des Lex Miscella entgehen, damit niemand denke, diese seien ebenfalls abgeschafft, verordnen wir, wenn Frauen mit derartigen Worten etwas hinterlassen wird: