Quibus autem testamento tutor datus non sit his ex lege duodecim tabularum adgnati sunt tutores, qui vocantur legitimi.
von alia.8996 am 03.09.2017
Für diejenigen, denen in einem Testament kein Vormund bestellt wurde, werden nach dem Gesetz der Zwölf Tafeln männliche Verwandte väterlicherseits zu ihren gesetzlichen Vormündern.
von aurelia.h am 11.07.2015
Denjenigen, denen durch Testament kein Vormund bestellt wurde, sind nach dem Gesetz der Zwölf Tafeln die Agnaten Vormünder, die als gesetzliche Vormünder bezeichnet werden.