Si quis "filiabus" suis vel "filiis" tutores dederit, etiam postumae vel postumo videtur dedisse, quia filii vel filiae appellatione et postumus et postuma continentur.
von ewa.956 am 23.11.2014
Wenn jemand Vormünder für seine Söhne oder Töchter bestellt, so gilt dies als Erstreckung auf Kinder, die nach dem Tod geboren werden, da die Bezeichnungen 'Sohn' und 'Tochter' auch Kinder umfassen, die nach dem Tod ihres Vaters geboren werden.
von melissa908 am 17.10.2019
Wenn jemand Vormünder für seine Töchter oder Söhne bestellt hat, scheint er sie auch für einen Postumen oder eine Postuma bestellt zu haben, da in der Bezeichnung von Sohn oder Tochter sowohl Postumus als auch Postuma enthalten sind.