Sin autem universae vel universi intestati diem obierint durae fortunae ad matrem solacia ex integro revertantur, ita scilicet, ut hunc semissem, quem filiis seu filiabus donaverat, intestato diem filiis seu filiabus obeuntibus rursus ipsa separatim ab ultimi filii vel filiae hereditate praesumat.
von lya.d am 05.02.2024
Sollten jedoch alle Kinder ohne Hinterlassung eines Testaments versterben, so soll das gesamte Vermögen vollständig an ihre Mutter als Ausgleich für ihr Unglück zurückfallen. Insbesondere soll sie den Halbanteil, den sie zuvor ihren Söhnen oder Töchtern überlassen hatte, wieder in Besitz nehmen, und zwar unabhängig von dem Erbe, das vom zuletzt verstorbenen Kind stammt.
von bruno.8814 am 08.03.2014
Sollten jedoch alle, männlich oder weiblich, ohne Testament sterben, so sollen die Trostgründe des harten Schicksals vollständig an die Mutter zurückfallen, und zwar dergestalt, dass sie den Anteil, den sie den Söhnen oder Töchtern gegeben hatte, bei deren intestatem Ableben wieder gesondert von der Erbschaft des letzten Sohnes oder der letzten Tochter in Besitz nehmen kann.