Permissum est itaque parentibus, liberis impuberibus, quos in potestate habent, testamento tutores dare.
von cathaleya.x am 02.11.2016
Es ist Eltern daher gestattet, für minderjährige Kinder, die in ihrer Gewalt stehen, durch Testament Vormünder zu bestellen.
von viktoria.w am 26.01.2021
Eltern ist es daher erlaubt, in ihrem Testament Vormünder für ihre minderjährigen Kinder zu ernennen, die sich in ihrer Gewalt befinden.