Nam nec sponsam filii nurum esse nec patris sponsam novercam esse, rectius tamen et iure facturos eos, qui huiusmodi nuptiis se abstinuerint.
von erik.y am 09.10.2023
Obwohl die Verlobte eines Sohnes rechtlich keine Schwiegertochter ist und die Verlobte eines Vaters rechtlich keine Stiefmutter, werden diejenigen, die solche Ehen vermeiden, angemessener und ethisch richtiger handeln.
von klara851 am 15.07.2016
Denn weder ist die Verlobte eines Sohnes eine Schwiegertochter, noch ist die Verlobte eines Vaters eine Stiefmutter; gleichwohl werden diejenigen richtiger und gerechter handeln, die sich von Ehen dieser Art enthalten werden.