Illud certum est, serviles quoque cognationes impedimento esse nuptiis, si forte pater et filia aut frater et soror manumissi fuerint.
von robin.o am 08.02.2022
Es ist gewiss, dass verwandtschaftliche Beziehungen aus Sklaverei ein Ehehindernis darstellen, wenn etwa ein Vater und Tochter oder Bruder und Schwester freigelassen worden sind.
von fynn.8959 am 25.01.2023
Es steht fest, dass familiäre Beziehungen, die während der Sklaverei entstanden sind, eine Hürde für die Eheschließung darstellen können, wenn beispielsweise ein Vater und seine Tochter oder ein Bruder und seine Schwester aus der Sklaverei entlassen wurden.