Itaque eam quae tibi per adoptionem filia aut neptis esse coeperit, non poteris uxorem ducere, quamvis eam emancipaveris.
von lene8936 am 22.06.2016
Daher wirst du diejenige, die dir durch Adoption als Tochter oder Enkelin zu eigen geworden ist, nicht als Ehefrau nehmen können, auch wenn du sie emanzipiert hast.
von amir821 am 12.03.2019
Du darfst nicht eine Frau heiraten, die durch Adoption deine Tochter oder Enkelin geworden ist, auch wenn du sie von deiner rechtlichen Gewalt entbunden hast.