Lege Furia Caninia certus modus constitutus erat in servis testamento manumittendis.
von noah.f am 29.01.2024
Durch das Gesetz der Lex Furia Caninia war eine bestimmte Grenze für die testamentarische Freilassung von Sklaven festgelegt worden.
von milana.q am 24.12.2019
Das Furian-Caninian-Gesetz legte eine bestimmte Grenze für die Anzahl der Sklaven fest, die per Testament freigelassen werden konnten.