Is ita constitutis, qua machina accessura erat, ea regione murum pertudit et iussit omnes publice et privatim quod quisque habuisset aquae, stercoris, luti per eam fenestram per canales progredientes effundere ante murum.
von joline968 am 19.06.2015
Nachdem dies so angeordnet war, durchbrach er in jener Gegend, wo die Belagerungsmaschine sich nähern sollte, die Mauer und befahl öffentlich und privat, dass jeder, was immer an Wasser, Dung oder Schlamm er besaß, durch jenes Fenster über Kanäle vorwärts geleitet vor der Mauer ausschütten solle.
von lennardt866 am 22.05.2023
Nachdem er diese Vorbereitungen getroffen hatte, durchbohrte er die Mauer an der Stelle, an der die Belagerungsmaschine erwartet wurde, und befahl allen, alles Wasser, Abwasser und Schlamm, das sie öffentlich oder privat besaßen, durch Kanäle aus dieser Öffnung vor der Mauer zu gießen.