Rotae, quae erunt in raeda, sint latae per medium diametrum pedum quatern m et sextantes, ut, cum finitum locum habeat in se rota ab eoque incipiat progrediens in solo viae facere versationem, perveniendo ad eam finitionem, a qua coeperit versari, certum modum spatii habeat peractum pedes xii s.
von lenni.9899 am 21.03.2021
Die Räder am Wagen sollen in der Mitte einen Durchmesser von 4⅔ Fuß haben, so dass die Räder bei einer vollständigen Umdrehung auf der Wegoberfläche, beginnend von einem festen Punkt und zurückkehrend zu diesem Punkt, eine präzise Strecke von 12½ Fuß zurücklegen.
von melina.z am 22.12.2016
Die Räder, die sich im Wagen befinden werden, sollen in der Mitte des Durchmessers vier und zwei Drittel Fuß breit sein, so dass, wenn das Rad einen festen Punkt in sich hat und von diesem aus beginnt, sich auf der Straßenoberfläche zu drehen, es beim Erreichen des Endpunktes, von dem es die Rotation begann, eine bestimmte gemessene Strecke von zwölf und einem halben Fuß zurückgelegt haben soll.