Haec autem quare divisa constituerim, hae sunt causae, uti qui privatim ducent in domos vestigalibus tueantur per publicanos aquarum ductus.
von liv.e am 07.07.2023
Dies sind meine Gründe für die Schaffung dieser Einteilungen: damit Personen mit privaten Wasseranschlüssen an ihren Häusern die Wasserleitungen durch Steuereintreiber mittels der erhobenen Gebühren unterhalten können.
von caspar.q am 12.02.2020
Zudem sind dies die Gründe, warum ich diese Einteilungen vorgenommen habe, damit diejenigen, die Wasser privat in Häuser leiten, die Wasserleitungen durch Steuereintreiber mittels Einnahmen unterhalten können.