Et hae altitudinem habeant aeque quam quae sunt in fronte, crassitudines autem earum extenuentur his rationibus, uti, si octava parte erunt quae sunt in fronte, hae fiant x parte, sin autem viiii aut decima, pro rata parte.
von lotte938 am 02.02.2019
Und diese sollen eine Höhe haben, die gleich jenen ist, die vorne stehen, deren Dicken jedoch nach diesen Verhältnissen verringert werden, so dass, wenn jene, die vorne stehen, einen achten Teil ausmachen, diese einen zehnten Teil ausmachen, aber wenn einen neunten oder zehnten, in entsprechendem Verhältnis.
von selina.o am 17.01.2019
Und diese sollten genauso hoch sein wie die vorderen, ihre Dicke jedoch nach folgenden Regeln reduziert werden: Wenn die vorderen Elemente ein Achtel dick sind, sollten diese ein Zehntel dick sein, und wenn sie ein Neuntel oder ein Zehntel dick sind, sollten sie proportional reduziert werden.