In contignationibus vero diligenter est animadvertendum, ne qui paries, qui non exeat ad summum, sit extructus sub pavimentum, sed potius relaxatus supra se pendentem habeat coaxationem.
von jan967 am 03.08.2019
Bei Geschossstrukturen muss sorgfältig darauf geachtet werden, dass keine Wand, die nicht bis zur Decke reicht, unter dem Fußboden errichtet wird, sondern vielmehr darüber gelockert eine hängende Holzdecke aufweist.
von margarete962 am 08.04.2019
Bei der Konstruktion von Böden muss besonders darauf geachtet werden, dass jede Wand, die nicht bis zur Decke reicht, nicht direkt unter der Bodenfläche errichtet wird, sondern stattdessen einen Abstand hat, wobei der Holzfußboden darüber frei schwebt.