Sin autem aliqui paries perpetuos habuerit umores, paululum ab eo recedatur et struatur alter tenuis distans ab eo, quantum res patietur, et inter duos parietes canalis ducatur inferior, quam libramentum conclavis fuerit, habens nares ad locum patentem.
von fin.t am 11.08.2013
Wenn jedoch eine Wand ständige Feuchtigkeit aufweist, soll sie ein wenig davon zurückgezogen und eine weitere dünne Wand in einem Abstand errichtet werden, so weit es die Umstände erlauben, und zwischen diesen beiden Wänden soll ein Kanal geführt werden, der tiefer liegt als der Raumboden, und der Öffnungen zu einem offenen Ort besitzt.
von jason.l am 06.05.2023
Wenn eine Wand anhaltende Feuchtigkeit aufweist, errichte in geringem Abstand eine dünne zweite Wand, soweit der Raum es erlaubt, und installiere zwischen den beiden Wänden unter dem Bodenniveau einen Entwässerungskanal mit Belüftungsöffnungen nach außen.