Sin autem propter fluctus aut impetus aperti pelagi destinae arcas non potuerint continere, tunc ab ipsa terra sive crepidine pulvinus quam firmissime struatur, isque pulvinus exaequata struatur planitia minus quam dimidiae partis, reliquum quod est proxime litus, proclinatum latus habeat.
von efe9869 am 17.05.2024
Wenn jedoch aufgrund von Wellen oder der Gewalt des offenen Meeres die Befestigungen die Strukturen nicht halten können, soll dann von der Erde selbst oder vom Fundament eine Plattform so fest wie möglich errichtet werden, und diese Plattform soll mit einer ebenenen Fläche von weniger als der Hälfte ihrer Ausdehnung errichtet werden, wobei der verbleibende Teil, der dem Ufer am nächsten liegt, eine geneigte Seite aufweisen soll.
von lasse.q am 21.03.2023
Wenn jedoch die Verankerungen die Strukturen aufgrund von Wellen oder der Kraft offener See nicht halten können, dann errichte eine sehr stabile Plattform direkt auf dem Grund oder Fundament. Diese Plattform sollte eine ebene Fläche von weniger als der Hälfte ihrer Gesamtfläche haben, während der Teil, der dem Ufer am nächsten liegt, nach unten geneigt sein soll.