Habeatque coniunctam vinariam cellam habentem ab septentrione lumina fenestrarum; cum enim alia parte habuerit, quae sol calfacere possit, vinum, quod erit in ea cella, confusum ab calore efficietur inbecillum.
von johannes.r am 06.07.2015
Es sollte ein angrenzender Weinkeller mit Fenstern nach Norden vorgesehen sein, da Fenster auf einer anderen Seite, an der die Sonne ihn aufheizen kann, den in diesem Keller gelagerten Wein durch die Wärme schwächen und verderben würden.
von leona831 am 18.08.2023
Und es sollte einen angrenzenden Weinkeller haben, der Fenster mit Licht von Norden besitzt; denn wenn die Fenster an einer anderen Seite liegen, die die Sonne erwärmen kann, wird der Wein, der sich in diesem Keller befindet, durch die Hitze gestört und schwach werden.