Item feneratoribus et publicanis commodiora et speciosiora et ab insidiis tuta, forensibus autem et disertis elegantiora et spatiosiora ad conventos excipiundos, nobilibus vero, qui honores magistratusque gerundo praestare debent officia civibus, faciunda sunt vestibula regalia alta, atria et peristylia amplissima, silvae ambulationesque laxiores ad decorem maiestatis perfectae; praeterea bybliothecas, basilicas non dissimili modo quam publicorum operum magnificentia comparatas, quod in domibus eorum saepius et publica consilia et privata iudicia arbitriaque conficiuntur.
von viktor.941 am 11.07.2022
Gleichermaßen müssen für Geldverleiher und Steuereintreiber Häuser bequemer und eindrucksvoller gestaltet werden, sicher vor Überfällen, für die des Forums und die Redegewandten jedoch eleganter und geräumiger, um Versammlungen zu empfangen; für die Adligen insbesondere, die bei der Ausübung von Ehrenämtern und Magistraturen Pflichten gegenüber den Bürgern erfüllen müssen, sind königliche hohe Vorhallen, Atrien und sehr große Peristyle, Wälder und breitere Wandelgänge zur Dekoration vollkommener Majestät zu errichten; darüber hinaus Bibliotheken und Basiliken, die nicht unähnlich der Pracht öffentlicher Bauwerke ausgestattet sind, da in ihren Häusern häufig sowohl öffentliche Beratungen als auch private Gerichtsverhandlungen und Schiedsverfahren durchgeführt werden.
von nikolas9966 am 25.06.2014
Gleichermaßen benötigen Geldverleiher und Steuereintreiber Häuser, die praktischer, eindrucksvoller und gegen Angriffe gesichert sind. Anwälte und öffentliche Redner brauchen elegantere und geräumigere Wohnungen, um Besucher zu empfangen. Was den Adel betrifft, der bürgerliche Pflichten bei der Ausübung öffentlicher Ämter und Staatsämter erfüllen muss, der benötigt prunkvolle Eingangshallen, hochdeckige Empfangsräume, sehr große Innenhöfe mit Säulen, Gärten und breite Wandelgänge, die seinem würdevollen Status entsprechen. Sie benötigen auch Bibliotheken und Säle, die nach denselben prächtigen Standards wie öffentliche Gebäude errichtet sind, da ihre Häuser oft als Orte für öffentliche Versammlungen sowie private Rechtsverfahren und Schiedsverfahren dienen.