Communia autem sunt, quibus etiam invocati suo iure de populo possunt venire, id est vestibula, cava aedium, peristylia, quaeque eundem habere possunt usum.
von john836 am 05.06.2013
Gemeinschaftliche Orte sind jene, zu denen auch unaufgefordert kraft ihres eigenen Rechts Menschen aus der Öffentlichkeit Zutritt haben können, das heißt Vestibula, Cava aedium, Peristylia und alle Räumlichkeiten, die einen ähnlichen Gebrauch haben können.
von finnja978 am 12.06.2023
Öffentliche Räume sind Bereiche, in die Menschen frei eintreten können, auch ohne Einladung, wie Eingangshallen, Innenhöfe, Gartenhöfe und ähnliche Räume, die dem gleichen Zweck dienen.