Earum autem rerum non solum erunt in urbe aedificiorum rationes, sed etiam ruri, praeterquam quod in urbe atria proxima ianuis solent esse, ruri ab pseudourbanis statim peristylia, deinde tunc atria habentia circum porticus pavimentatas spectantes ad palestras et ambulationes.
von malea851 am 09.07.2021
Von diesen Dingen wird es jedoch nicht nur Anordnungen von Gebäuden in der Stadt geben, sondern auch auf dem Land, wobei in der Stadt Atrien üblicherweise neben den Türen liegen, auf dem Land hingegen unmittelbar nach pseudourbanen [Häusern] Peristyle, und dann an diesem Punkt Atrien, die rings herum gepflasterte Portiken haben, die zu Palästra und Wandelbereichen ausgerichtet sind.
von amir.e am 16.08.2020
Die Anlage dieser Gebäude existiert nicht nur in der Stadt, sondern auch auf dem Land, mit einem Unterschied: Während in der Stadt die Eingangshallen normalerweise direkt neben den Türen liegen, haben Landhäuser im städtischen Stil zunächst Peristylhöfe, gefolgt von Eingangshallen, die von gepflasterten Säulengängen umgeben sind und die Blick auf Sportflächen und Wanderwege freigeben.