Et in summo contrahatur, si erit lumen ab imo ad sedecim pedis, antepagmenti iii parte; xvi pedum ad xxv, superior pars luminis contrahatur antepagmenti parte iiii; si ab pedibus xxv ad xxx, summa pars contrahatur antepagmenti parte viii.
von joel.v am 04.08.2023
Und oben soll es verengt werden: Wenn die Öffnung vom Boden bis sechzehn Fuß reicht, um ein Drittel des Antepagmentums; von sechzehn bis fünfundzwanzig Fuß soll der obere Teil der Öffnung um ein Viertel des Antepagmentums verengt werden; wenn von fünfundzwanzig bis dreißig Fuß, soll der höchste Teil um ein Achtel des Antepagmentums verengt werden.
von tessa.p am 26.11.2023
An der Oberseite soll das Fenster wie folgt verengt werden: Für Fenster zwischen Bodenniveau und 16 Fuß Höhe verengen Sie es um ein Drittel der Rahmenbreite; für Fenster zwischen 16 und 25 Fuß Höhe verengen Sie es um ein Viertel der Rahmenbreite; und für Fenster zwischen 25 und 30 Fuß Höhe verengen Sie es um ein Achtel der Rahmenbreite.