Si autem loci natura interpellaverit, tunc convertendae sunt earum regionum constitutiones, uti quam plurima pars moenium e templis eorum conspiciatur.
von nala.h am 20.02.2023
Sollte jedoch die Beschaffenheit des Ortes ein Hindernis darstellen, müssen die Anordnungen dieser Regionen so verändert werden, dass der größtmögliche Teil der Mauern von ihren Tempeln aus einsehbar ist.
von josefine848 am 29.09.2015
Sollte jedoch die Geländebeschaffenheit dies erschweren, dann sollte die Anordnung dieser Bereiche so verändert werden, dass ein möglichst großer Abschnitt der Stadtmauern von den Tempeln aus einsehbar ist.